EnSimiMaV
Die EnSimiMaV regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Oktober 2022. Sie wurde gemeinsam mit einer Verordnung über Effizienz- und Energiesparmaßnahmen erlassen, die ab dem 01. September 2022 für sechs Monate bis zum 28. Februar 2023 gilt.
Die beiden Verordnungen bilden den dritten Baustein des Energiesicherungspaketes, neben der Befüllung der Gasspeicher und der Senkung des Erdgasverbrauchs in der Stromerzeugung. Die Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich, die als Vorsorgemaßnahmen ausgestaltet sind, vermeiden einen unnötigen Energieverbrauch, um eine Mangelsituation zu verhindern oder bei einem möglichen Eintritt abzumildern.
Energiesparen bleibt das Gebot der Stunde – und zwar in mehrfacher Hinsicht. Wir machen uns unabhängiger von fossilen Energieimporten, senken die eigenen Heizkosten und tragen zugleich zum Klimaschutz bei.
Als Kompetenzzentrum verstehen wir uns als Experten zur Umsetzung der EnSimiMaV. Aktuell betreuen wir mehr als 2400 Nutzungseinheiten mit der erfolgreichen Umsetzung der Verordnung im Verfahren „B“, welches seit Januar 2023 einen hydraulischen Abgleich erfordert.
Wir als Kompetenzzentrum prüfen die Fördermöglichkeiten über das BEG EM. Welches zudem übergreifend auch für alle Maßnahmen die im Programmteil Heizungsoptimierung (HZO) gilt.
Für Förderanträge ab dem 01.01.2023 ist nur noch das Verfahren B für die BEG-Förderung zulässig.
Erreichen können Sie uns unter ensimimav@group2e.com
Adresse:
Group2E GmbH
Kompetenzzentrum EnSimiMav
Pauline-Staegemann-Str. 6
10249 Berlin